Was ist der AI Act – und warum betrifft er die Marketingpraxis?
Der EU AI Act ist eine europaweit gültige Verordnung, die den Einsatz künstlicher Intelligenz reguliert. Er gilt in allen EU-Mitgliedstaaten sowie für Unternehmen außerhalb der EU, die KI-Systeme in der EU anbieten oder einsetzen. Damit betrifft er ausnahmslos alle Organisationen, die KI-Tools in Kommunikations- oder Marketingprozessen nutzen.
(Artikel 1)
Ein zentrales Element des Gesetzes ist die Transparenzpflicht für sogenannte synthetische Inhalte. Dazu zählen Audio, Bild, Video und Text, die vollständig oder teilweise durch KI erzeugt wurden. Besonders relevant ist die Definition des Begriffs „Deepfake“:
„KI-generierte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte …, die fälschlicherweise als authentisch oder wahrheitsgemäß erscheinen würden.“
(Artikel 3)
Sobald Inhalte täuschend echt wirken oder reale Personen imitieren, ist der Einsatz ohne klare Kennzeichnung künftig nicht mehr zulässig. Die entsprechenden Pflichten für Anwender („Deployers“) sind in Artikel 50 verankert.
(Artikel 50)
Welche Inhalte sind kennzeichnungspflichtig – und wie?
Texte
Textinhalte sind nur dann kennzeichnungspflichtig, wenn sie KI-generiert sind und der Information der Öffentlichkeit über „Angelegenheiten von öffentlichem Interesse“ dienen und keiner menschlichen redaktionellen Kontrolle unterlagen.
Für klassische Marketing- oder Werbetexte gilt diese Pflicht in der Regel nicht, sofern ein Mensch die finale Fassung prüft.
(Artikel 50)
Bilder
Fotorealistische KI-Bilder – egal ob von Menschen oder Gegenständen – sind kennzeichnungspflichtig, wenn sie als echt wahrgenommen werden können und keine künstlerische oder satirische Verwendung vorliegt.
Mit KI bearbeitete Bilder müssen nur gekennzeichnet werden, wenn KI sie so verändert, dass sie täuschend echt wirken. Kleine Retuschen wie Farben, Schärfe oder minimale Korrekturen sind in der Regel nicht kennzeichnungspflichtig. Substanzielle Veränderungen – zum Beispiel Himmel austauschen, Landschaft erweitern oder Objekte hinzufügen/entfernen – sollten als „KI-bearbeitet“ gekennzeichnet werden.
Kennzeichnung: Klar sichtbarer Hinweis „KI-generiert“ direkt am Motiv oder in unmittelbarer Nähe. Eine Erwähnung zum Beispiel im Impressum genügt nicht.
Audioinhalte
Enthält eine Aufnahme KI-generierte Musik, Geräusche oder eine synthetische Stimme, muss offengelegt werden, dass der Inhalt künstlich erzeugt wurde. Dies gilt insbesondere, wenn echte Stimmen imitiert werden oder der Eindruck entsteht, eine reale Person spreche.
Kennzeichnung: hörbarer oder schriftlicher Hinweis in Beschreibung, Untertiteln oder im Kontext. Der Anbieter der KI-Software muss zudem die Outputs technisch markieren, soweit möglich (Watermark/Metadaten).
Video
KI-generierte oder KI-manipulierte Videos gelten meist als Deepfakes, sobald sie realistisch wirken. Dazu gehören auch virtuelle Avatare oder KI-animierte Sprecherfiguren.
Kennzeichnung: sichtbare Einblendung, Hinweis im Vorspann/Abspann oder im Veröffentlichungsumfeld (zum Beispiel Videobeschreibung). Der Anbieter der KI-Software muss technischen Marker liefern.
Wenn der Inhalt ausdrücklich fiktional, kreativ, künstlerisch, satirisch etc. ist, kann die Offenlegungspflicht technisch und in der Form reduziert werden.
Die Fristen – und warum schon jetzt Handlungsbedarf besteht
Die zentralen Transparenz- und Kennzeichnungspflichten treten am 2. August 2026 in Kraft.
(Artikel 112)
Wichtig: Aktuell produzierte Kampagnen benötigen bereits heute eine AI-Act-konforme Kennzeichnung, wenn absehbar ist, dass sie nach August 2026 weiterlaufen. Alle Werbemittel, die nach diesem Datum weiterhin im Einsatz sind, müssen ab diesem Zeitpunkt den Vorgaben entsprechen – auch wenn sie vorher produziert wurden. Insbesondere gilt dies auch für Verpackungen, Verkaufsdisplays, Werbeflächen, Ladengestaltungen und Messestände.
Hinweis zu Quellen, Recherche und rechtlicher Einordnung
Dieser Beitrag basiert ausschließlich auf öffentlich zugänglichen Informationen, insbesondere der offiziellen Website des EU AI Acts: https://artificialintelligenceact.eu
Der Text wurde mit Unterstützung von KI recherchiert und erstellt 😉.
Hinweis: Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung und es werden keine rechtsverbindlichen Aussagen getroffen. Für konkrete juristische Fragen sollten Unternehmen spezialisierten Rechtsrat einholen.